Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Fishhead Audio GmbH – Stand 01.11.2020
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge zwischen der Fishhead Audio GmbH (im folgenden „Fishhead“) und dem Kunden („der Kunde“).
b) Fishhead im Sinne dieser AGB ist das den Vertrag abschließende Unternehmen und ihre Rechtsnachfolgerin.
§ 2 Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten
a) Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Fishhead und der Kunde sich über einen Vertragsabschluss geeinigt haben. Der Vertragsgegenstand und damit der Inhalt des Vertrages ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
b) Die vertraglichen Verpflichtungen Dritter gegenüber dem Kunden sind nicht Gegenstand des Vertrages zwischen Fishhead und dem Kunden. Insbesondere ist Fishhead nicht für die Vertragserfüllung Dritter in Bezug auf den mit dem Kunden vereinbarten Vertragsgegenstand verantwortlich, soweit es sich nicht um einen aufgrund eines Vertrages für Fishhead tätigen Dritten handelt.
c) Eine Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten seitens des Kunden aus dem Vertrag – und zwar auch nur eines Teiles der Rechte oder Pflichten – bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fishhead. Im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Fishhead darf auf Dritte einzelnen Vertragspflichten oder Aufgaben aus dem Vertrag zur Durchführung übertragen.
d) Soweit Fishhead dem Kunden bestimmte Zugangsdaten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stellt, hat der Kunde die ihm anvertrauten Zugangsdaten ausschließlich selbst zu verwenden und diese gegen den Zugriff Dritter zu schützen, um diese geheim zu halten. Insbesondere Benutzername und Passwort sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist.
§ 3 Vertragsgegenstand / Change request
a) Der Inhalt des Auftrages ergibt sich aus dem Vertragsinhalt. Änderungen des Vertragsinhaltes müssen immer schriftlich erfolgen. Im Übrigen entbehren sie der Wirksamkeit.
b) Sollte der Kunde eine Änderung des Vertragsgegenstandes wollen, so wird er dies Fishhead schriftlich mitteilen.
c) Fishhead wird dem Kunden aufgrund seiner Anfrage ein entsprechendes – kostenloses – Angebot machen.
d) Kommt es zu keiner Einigung, so bleiben die bisherigen vertraglichen Pflichten unberührt.
e) Grundsätzlich sind sich Kunde und Fishhead darüber einig, dass Fishhead im Falle zusätzlicher Aufträge gegenüber Fishhead einen zu vereinbarenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geschuldeten USt pro angefangener Viertelstunde berechnet. Im Falle des Handlings von Kundenaufträgen gegenüber fremden Dritten berechnet Fishhead einen Betrag in Höhe von 5% des Nettoauftragswertes (ohne USt) als Handlingskosten zzügl. jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer für ihre eigene Tätigkeit. Fishhead ist berechtigt, bis zu 50 % des zu erwartenden Entgeltes als Vorschuss zu berechnen, sofern nicht andere Gründe für eine vollständige Berechnung als Vorschuss sprechen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen Fishhead die für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen oder anderweitigen Sachmittel fristgerecht, vollständig und für Fishhead nutzbar zur Verfügung zu stellen.
b) Kommt der Kunde diesen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verzögert sich die vertraglich vereinbarte Pflicht zur Vertragserfüllung seitens Fishhead entsprechend. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben unberührt.
c) Verletzt der Kunde aus grober Fahrlässigkeit trotz mehrfacher Aufforderung oder aus Vorsatz seine Mitwirkungspflichten gegenüber Fishhead, so stellt dies einen Grunde zur Kündigung, insbesondere aber auch der außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß § 12 dieser AGB dar.
§ 5 Rechtspflichten der Kunden
a) Der Kunde stellt Fishhead nur Werke, Informationen oder Unterlagen zur Verfügung, welche frei von Rechten Dritter sind. Rechte Dritter sind z.B. Rechte gemäß den unter § 5 c) genannten Gesetzen.
b) Fishhead erwirbt für diese Werke, Informationen oder Unterlagen jeweils ein einfaches, nicht-exklusives Vervielfältigungs- oder Verbreitungsrecht sowie ein Bearbeitungsrecht zum Zwecke der Erfüllung der Vertragspflichten.
Hinzu tritt das einfache, nicht-exklusive Recht, Dritten diese Rechte einzuräumen, damit diese Fishhead oder den Kunden direkt bei Umsetzung der vertraglich geregelten Projekte unterstützen können.
c) Der Kunde trägt selbstständig die Verantwortung dafür, dass die Fishhead zur Verfügung gestellten Werke, Unterlagen oder Informationen frei von jeglichen Rechten Dritter sind.
Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht beschränkt darauf, um
– die Regelungen des Geistigen Eigentums wie das Urheberrecht, das Markenrecht, das Designrecht, das Namensrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Kunsturhebergesetz und das Patentrecht
– das Strafrecht
– das Privatrecht (bspw. BGB / ZPO)
– Jugendschutzbestimmungen
– den Datenschutz
– Verträge zum Im- und /oder Export von Kunstgegenständen
d) Der Kunde wird Fishhead im Falle besondere für das jeweilige vertragliche Werk anwendbare Rechtsvorschriften unterrichten, welche nicht üblicherweise bekannt sind.
§ 6 Haftung des Kunden / Freistellung im Falle der Rechtsverletzung
a) Der Kunde haftet für die Einhaltung insbesondere der unter § 5 genannten Rechtsvorschriften bezüglich der vertragsgegenständlichen Werke sowie der weiteren ihr Unternehmen betreffenden Vorschriften.
b) Der Kunde stellt Fishhead und deren Geschäftsführung auf erstes Anfordern von allen finanziellen Folgen einer Verletzung der ihm obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen frei, die sich aus den Regelungen dieses Vertrages ergeben.
Diese Freistellung umfasst insbesondere auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) oder Rechtsverfolgung (Anwalts- und Gerichtskosten), Schadensersatzforderungen oder andere finanzielle Nachteile als direkte oder indirekte Folge der Rechtsverletzungen durch den Kunden.
Weitere Ansprüche aus Schadensersatz (Lizenzkosten) oder Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich unberührt.
§ 7 Entgelt / Vergütung / Umsatzsteuer
a) Fishhead erhält für seine Tätigkeiten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen eine Vergütung, zu welcher gemäß den gesetzlichen Vorschriften die aktuell geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu zu rechnen ist. Soweit zu diesen Kosten weitere Kosten wie z.B. solche für die Tätigkeiten Dritter, Lieferkosten, Postgebühren oder Zölle hin zu kommen, werden diese vom Kunden bezahlt, soweit diese anfallen.
b) Für den Fall des Widerrufes des Geschäftes oder des Rücktrittes des Kunden aus Gründen, die Fishhead nicht zu vertreten hat, sind diese Kosten – auch an Dritte – von dem Kunden zu erstatten. Zu solchen nicht von Fishhead zu vertretenden Gründen gehören insbesondere auch der Verstoß gegen Rechte Dritter oder die Fälle höherer Gewalt oder grob fahrlässige oder vorsätzliche Rechtsverstöße Dritter oder des Kunden. Im Falle des Widerrufes oder des Rücktrittes bleibt die Vergütungspflicht für den Vorschuss oder weitere Zahlungen grundsätzlich unberührt, soweit diese Dienstleistungen bereits erbracht worden sind und dem zwingende gesetzliche Gründe dem nicht entgegenstehen.
c) Für den Fall der mangelnden Zahlung einer fälligen Forderung steht Fishhead das Recht zu, für eine von ihr zu bestimmenden Zeitdauer – längstens bis zum Zahlungseingang – dem jeweiligen Kunden – bis zum vollständigen Zahlungsausgleich – die Nutzung ihrer Arbeiten zu untersagen.
d) Grundsätzlich sind bei Unterzeichnung des Vertrages 50 % der Auftragssumme zu zahlen, hinzukommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Vor Eingang dieses Vorschusses entfalten die vertraglich vereinbarten Zeitpläne keine Wirkung bzw. verschieben sich um den Zeitraum, zu welchem diese Zahlung später erfolgt.
Die weitere Vergütung ist nach der Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen entsprechend der Rechnungsstellung innerhalb von 7 Wochentagen zu zahlen.
e) Im Falle des Zahlungsverzuges darf Fishhead die Erbringung weiterer Leistungen von der vorherigen Zahlung fälliger Forderungen abhängig machen.
§ 8 Mängelhaftung von Fishhead
a) Für den Fall der Geltendmachung von nicht „de lege artis“ erbrachter Dienstleistungen wird der Kunde Fishhead das Recht einräumen, selbst oder durch Dritte in angemessener Zeit den Mangel in Form der Erbringung weiterer Dienstleistungen zu beheben.
b) Zur Geltendmachung ist Fishhead der Mangel im Detail zu erläutern und Fishhead auch das Recht einzuräumen, den Mangel selbst zu überprüfen.
c) Fishhead haftet nicht und ist nicht für den wirtschaftlichen Erfolg seiner Dienstleistungen, Handlungen oder Tätigkeit für den Kunden bzw. seiner Subunternehmen für den Kunden verantwortlich.
d) Die Parteien vereinbaren, dass eine eventuelle Mängelhaftung auf einen Zeitraum von einem Jahr nach Erbringung der Arbeiten beschränkt ist.
e) Fishhead haftet nicht für Arbeiten Dritter, welche von Fishhead für die Durchführung des Auftrages engagiert worden sind, soweit Fishhead diese Dritten sorgfältig ausgewählt hat.
§ 9 Haftung von Fishhead
a) Fishhead haftet grundsätzlich für vertragliche Pflichtverstöße, soweit diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt. Im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet Fishhead auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung anderer Pflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit, welche nicht durch Satz 2 dieses Absatzes erfasst werden, wird die Haftung ausgeschlossen.
b) Von diesem Haftungsausschluss unberührt bleiben die Haftung für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, d.h. in diesen Fällen haftet Fishhead unbeschränkt.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten
a) Soweit es sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen um Dienstleistungen handelt, welche die Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke zum Ergebnis haben, räumt Fishhead dem Kunden selbst daran ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht und zwar als Vervielfältigungs- und/oder Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und zum Zwecke der Werbepromotion der eigenen Werke das Senderecht, das Filmrecht, das Ausstellungs-, Vortrags- oder Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Bild- und/oder Tonträgern, ein und zwar für alle Medien (Analog / Print / Digital), für Websites, Internet, Telekommunikation jeder Art wie auch Push- oder Pull-Dienste, Twitter, Zeitungen, Plakate, Flyer, Business-cards, als E-Book und für Social Media jeder Art ein.
b) Die Einräumung dieser Nutzungsrechte zur Nutzung durch den Kunden wird durch das vereinbarte Entgelt mit abgegolten.
c) Dem Kunden steht kein Nutzungs- und / oder Verwertungsrecht an dem Know-How von Fishhead zu wie zum Beispiel dem von Fishhead eingesetzten Know – How, Informationen, Methoden oder Messungstechniken. Die Parteien gehen davon aus, dass es sich hierbei um urheberrechtlich geschütztes Know-How von Fishhead handelt, welches exklusiv durch Fishhead genutzt werden darf.
§ 11 Bedingung für Einräumung von Nutzungsrechten / Aufrechnung / Zurückbehaltung
a) Fishhead räumt – soweit es sich im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt – Nutzungsrechte an diesen Arbeiten nur unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Rechnungen von Fishhead ein.
b) Grundsätzlich ist eine Aufrechnung hinsichtlich offener Forderungen von Fishhead seitens des Kunden gegenüber Fishhead nur soweit möglich, als diese Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Im Übrigen werden Aufrechnungen ausgeschlossen.
c) Das Recht zum Zurückbehalt ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht Forderungen geltend macht, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 12 Beendigung des Vertragsverhältnisses
a) Die Parteien vereinbaren, dass soweit entgeltliche Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart worden sind, dieser Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden kann.
b) Das Recht auf Kündigung des Vertrages aus außerordentlichem Grunde bleibt unberührt.
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist dann gegeben, wenn einem Vertragsteil die Fortführung des Vertrages unzumutbar geworden ist.
Eine solche Unzumutbarkeit ist dann gegeben, wenn ein wiederholter Verstoß gegen Regelungen dieses Vertrages gegeben ist oder im Falle eines ersten Verstoßes dieser Verstoß eine besonders gravierende Vertragsverletzung darstellt.
c) Eine besonders gravierende Vertragsverletzung liegt insbesondere aber auch dann vor, wenn es seitens des Kunden zu erheblichen Verzögerung bei den Zahlungspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Mitwirkungspflichten gekommen ist.
d) Der Vergütungsanspruch von Fishhead für bereits erbrachte Arbeiten und noch nicht bezahlte Arbeiten bleibt unberührt.
§ 13 Unterlagen, Informationen, Daten
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses haben die Parteien die einander übergebenen Unterlagen, Informationen oder Dateien wechselseitig zurück zu gewähren und eventuelle Kopien – gleich welcher Art – zu zerstören.
§ 14 Datenschutz / Betriebsgeheimnisse
a) Fishhead wird die ihr von dem Kunden oder seinen Dienstleistern übergebenen Daten und insbesondere personenbezogenen Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses nutzen.
Fishhead darf diese Daten zur Durchführung des Vertrages auch an Dritte weitergeben, damit diese die vertragsgegenständlichen Pflichten erfüllen können.
b) Des Weiteren werden Fishhead sowie der Kunde die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei wahren und ihre Pflicht zur Verschwiegenheit beachten, soweit diese Informationen nicht bereits in der Öffentlichkeit verbreitet geworden sind.
c) Die Parteien vereinbaren auch bezüglich des Inhaltes des Auftrages die Verschwiegenheit zu wahren.
§15 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gibt es die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren zu beginnen, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, weil er weder aus selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Gründen Waren erwirbt oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dieses Streitbeilegungsverfahren bietet der Verkäufer nicht an, da dazu eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht
§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
a) Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein in kaufmännischer Weise eingerichtetes Unternehmen handelt, vereinbaren die Parteien, dass das Recht in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung findet. Entsprechendes gilt für Gebietskörperschaften oder öffentlich-rechtliche Institutionen.
b) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von Fishhead zuständige Gericht.
c) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen / ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von Fishhead der Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Fishhead gegenüber den Kunden deren Wohnsitz als Gerichtsstand.
§ 17 Nebenabreden – Referenzen / Schriftform / salvatorische Klausel / anwendbares Recht / Gerichtsstand
a) Fishhead steht auch nach der Beendigung des Vertrages das Recht zu, den Kunden als Referenzkunden in der Öffentlichkeit zu benennen.
b) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf die Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB ist ein handschriftlich unterzeichnetes Schriftstück oder eine E-Mail.
c) Soweit die Parteien im rechtlichen Sinne Kaufleute sind, vereinbaren sie folgendes: Die Parteien sind sich des Risikos bewusst, dass sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien als unwirksam oder nichtig erweisen könnten. Auch in einem solchen Fall wollen die Parteien jeden Zweifel an der Wirksamkeit dieses Vertrages ausschließen. Sollten eine oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, soll der Vertrag abweichend von § 139 BGB daher nicht nur im Zweifel, sondern stets wirksam bleiben. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.